Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ledermair Linienverkehr und Reisemanagement GmbH , Stand: Jänner 2025
Kapitel I) Grundlagen unserer AGB
1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1. Reiseveranstalter
Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit anderen Unternehmern Pauschalreisen (iSd § 2 Abs. 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl. § 2 Abs. 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG) sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV), mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (vgl. § 2 Abs. 9 PRG).
Im Nachfolgenden meint „Reiseveranstalter“ das Unternehmen Ledermair Linienverkehr und Reisemanagement GmbH, 6130 Schwaz, Hermine-Berghofer-Straße 47, UID-Nummer ATU65011612, GISA-Zahl 22646996.
Bei allen anderen Reisen, wo Ledermair Reisen als Vermittler auftritt, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesonderten Stornobedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Bei Buchung kann Ledermair Reisen eine Servicegebühr lt. Aushang pro Reisenden verlangen.
1.2. Vereinbarung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie – bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden bzw. der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie ergänzen den mit dem Reisenden abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Bucht der Reisende für Dritte (Mitreisende), bestätigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollmächtigt und ermächtigt wurde, ein Anbot für sie einzuholen, die AGB für sie zu vereinbaren sowie einen Pauschalreisevertrag für sie abzuschließen. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Reiseveranstalter (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).
1.3. Reisender
1.3.1. Reisender iSd Pauschalreisegesetzes – Jede Person, die einen den Bestimmungen des PRG unterliegenden Vertrag (z.B. Pauschalreisevertrag) zu schließen beabsichtigt oder aufgrund eines solchen Vertrags berechtigt ist, Reiseleistungen in Anspruch zu nehmen.
1.3.2. Reisender bei Tagesfahrten (außerhalb des Anwendungsbereichs des PRG) – Jede Person, die beabsichtigt, eine Tagesfahrt zu buchen bzw. entsprechende Reiseleistungen in Anspruch nimmt.
1.4. Busmieter
Jede Person, die beabsichtigt, einen Bus zu mieten – entweder mit Buslenker (= Kapitän, vgl. Kapitel V) oder ohne Kapitän (= „reine Fahrzeuganmietung“, vgl. Kapitel VI). In beiden Fällen handelt es sich um keine Pauschalreise; das Pauschalreisegesetz kommt nicht zur Geltung.
1.5. Unterlagen
Katalog, Flyer, Broschüren und die Websites von Ledermair Reisen (z.B. reisen.ledermair.at) dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für individuell maßgeschneiderte Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die dort präsentierten Reisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote iSd PRG dar.
1.6. Vertrag
1.6.1. Pauschalreisevertrag – Vertrag zwischen Ledermair Reisen GmbH und dem Reisenden (iSd 1.3.1) über eine Pauschalreise.
1.6.2. Tagesreisevertrag – Vertrag zwischen Ledermair Reisen GmbH und dem Reisenden (iSd 1.3.2) über eine Tagesfahrt. Das PRG kommt nicht zur Anwendung.
1.6.3. Mietbus-Vertrag – Vertrag zwischen Ledermair Reisen GmbH und dem Busmieter (iSd 1.4) betreffend einer Busanmietung. Das PRG kommt nicht zur Anwendung.
1.7. Reisepreis
Unter dem Reisepreis wird der im Anbot bzw. Pauschalreisevertrag (iSd § 4 PRG) bzw. im Reisevertrag für eine Tagesfahrt angegebene, vom Reisenden zu bezahlende Betrag verstanden. Unter dem Mietpreis wird der im Mietbus-Vertrag angegebene, vom Busmieter zu bezahlende Betrag verstanden.
Bei Buchung einer Pauschalreise wird pro Person und Reise eine Buchungsgebühr von € 7,– verrechnet. Keine Buchungsgebühr wird bei Tagesfahrten und Pauschalreisen mit einer Reisedauer von bis zu 2 Tagen (1 Übernachtung) verrechnet.
1.8. Personen mit eingeschränkter Mobilität
Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt einschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen erfordert. Hinweise, ob die gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden sich im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Ledermair Reisen behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung nicht melden, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden Mehrkosten aufzukommen.
1.9. Unvermeidbare und außergewöhnliche bzw. unvorhersehbare Umstände
Vorfälle, Ereignisse und Gegebenheiten außerhalb der Sphäre/Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (z.B. Kriegshandlungen, Terrorismus, Ausbrüche schwerer Krankheiten, Epidemien, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen, geänderte Straßensituationen etc.) (vgl. § 2 Abs. 12 PRG).
1.10. B2B
Das PRG und diese AGB gelten nicht für Pauschalreiseverträge, die auf Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung über die Organisation von Geschäftsreisen (z.B. Rahmenvertrag) zwischen zwei Unternehmern geschlossen werden.
1.11. bus dich weg!
Unter der Marke „bus dich weg!“ haben sich selbständige Busunternehmer zusammengeschlossen, um gemeinsam Busreisen anzubieten. Bei diesen Reisen ist Ledermair Reisen Reiseveranstalter und bietet dem Reisenden als Endkunden durch „bus dich weg!“ Mehrwerte wie die sog. „Durchführungsgarantie“ (vgl. 1.17.).
1.12. Durchführer
Jenes Busunternehmen, mit dem die gebuchte Reise realisiert wird. Wir sind bestrebt, dass es das Busunternehmen ist, bei dem der Reisende gebucht hat. Aus organisatorischen Gründen und Effizienzgesichtspunkten (Zeit, Route, Einstiegstellen etc.) kann ein Partnerunternehmen der bus-dich-weg!-Gruppe die Reise durchführen. Durch die enge Zusammenarbeit werden einheitliche Qualitätsstandards sichergestellt. Auch bei einer Busanmietung (vgl. Kap. V) kann ein Partnerunternehmen der Ledermair Reisen die Fahrt durchführen.
1.13. Kapitän
Bei Ledermair Reisen und in der bus-dich-weg!-Gruppe wird ein Busfahrer „Kapitän“ genannt. Dies spiegelt die Wichtigkeit dieser verantwortungsvollen Position wider.
1.14. Zu-, Weg-, Heimbringer-Bus
Je nach Route und Zustiegsstellen können Bustransfers eingesetzt werden.
Ein „Zubringer-Bus“ (oft Kleinbus mit 7–9 Sitzen) bringt die Reisenden zum Hauptbus, möglichst nah am gewünschten Einstiegsort.
Ein „Wegbringer-/Heimbringer-Bus“ bringt die Reisenden bei der Heimreise vom Hauptbus zur ursprünglichen Einstiegstelle.
1.15. Hauptbus
Jener (Reise-)Bus laut Leistungsbeschreibung, mit dem die Reise verwirklicht wird.
1.16. Einstiegstellen
Ledermair Reisen ist bemüht, die bestmöglichen Einstiegstellen zu bieten und eine Balance zwischen Anzahl der Einstiegstellen und Ladezeiten zu finden. Die „Haupteinstiegstellen“ stehen grundsätzlich bei jeder Fahrt zur Auswahl, abhängig von der Anzahl der Reisenden und der Fahrtroute. Sie können im Jahreskatalog bzw. auf den Websites eingesehen werden. Aufgrund von Änderungen der Teilnehmerzahl kann es zu Änderungen der Einstiegsorte kommen.
1.17. Durchführungsgarantie
Ledermair Reisen bietet die Durchführungsgarantie bei allen entsprechend gekennzeichneten Reisen. Diese Reisen finden unabhängig von einer Mindestteilnehmerzahl statt – absolute Planungssicherheit für die Reisenden.
1.18. Fahrtauftrag bei Busmiete
Dokument, das für den Busmieter bei der Anmietung eines Busses (vgl. Kap. V) von Bedeutung ist. Es hält die Eckdaten der Busfahrt fest (Personenanzahl, Abfahrts- und Zielort, Zeiten etc.) und ist vom Busmieter (bzw. seinem Vertreter) bei Ende der Busfahrt gegenzuzeichnen.
1.19. Kontaktdaten und Website
Ledermair Reisen hat 1 Standort, zu Geschäftszeiten erreichbar:
Büro: 6130 Schwaz, Hermine-Berghofer-Straße 47
Telefon: +43 5242 66 355
Website: reisen.ledermair.at
E-Mail: reisen@ledermair.at
1.20. Erreichbarkeit in Notfällen
Außerhalb der Geschäftszeiten sind Reisende über die mit den Buchungsunterlagen übermittelte Notfallnummer erreichbar. Generell empfehlen wir, sich auf Reisen zuerst an den Kapitän zu wenden und erst in nächster Instanz das Büro bzw. die Notfallnummer anzurufen.
1.21. Kundengeldabsicherung
Unsere Versicherung entspricht den Vorgaben des § 3 Abs. 3 Z 1 PRV (EU-2015/2302). Abwickler: Europäische Reiseversicherung, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, 24h-Notfallnummer: +43 1 50 444 000, E-Mail: info@europaeische.at. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim Abwickler anzumelden. Absicherer: Tiroler Sparkasse, IBAN: AT64 2050 3033 0307 2189.
1.22. Storno- und Reiseschutzversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Storno- und Reiseschutzversicherung (inkl. Reisekranken-, Unfall- und Gepäckversicherung), die die Entschädigungspauschale beim Rücktritt abdeckt. Nähere Informationen sowie passender Reiseschutz für Bus/Flug-Kombination, Flug und Schiffsreisen in unseren Büros oder unter reisen.ledermair.at.
1.23. Gerichtsstand
Vereinbart gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck.
Kapitel II) Spezifika unserer Reisen und von Busreisen allgemein
1. Allgemeines zu Busreisen
1.1. Ausstattung unserer Busse
Der Bus ist ein Beförderungsmittel mit begrenztem Raum- und Platzangebot; individuell kann ein Empfinden von Enge entstehen. Reisenden, die mehr als einen Sitzplatz in der Breite besetzen möchten, wird empfohlen, dies bereits bei der Anfrage abzuklären; ein Anspruch besteht nur bei verbindlicher Zusage, wobei es auch dann aufgrund der Beladungssituation zu Abänderungen kommen kann. Andernfalls wird pro Reisegast ein Sitzplatz reserviert.
Sitzplatzabstände und -breiten können variieren; Norm ist ein Mindestabstand der Sitze von 78 cm. Alle Reisebusse sind mit 3- und 4-Sterne-Komfort ausgezeichnet (klimatisiert, verstellbare Rückenlehnen, Mindestabstand 78 cm). In allen Reisebussen gibt es ein WC mit Waschbecken (als „Not-WC“ während der Fahrt nutzbar, ggf. gesperrt; alternativ regelmäßige Pausen). Die Reisenden genießen ein Angebot an Getränken (i.d.R. antialkoholisch und alkoholisch). Bei Transfers zum Hauptbus können Kleinbusse eingesetzt werden – in diesem Fall ohne Getränke und WC.
Zum „Basisservice“ zählt die Fahrt im Reisebus mit Vollausstattung, inklusive sämtlicher Straßensteuern, Mauten, Einfahrts- und Parkgebühren. Die aktuelle Busflotte ist unter reisen.ledermair.at einsehbar.
1.2. Gepäck
Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Handgepäck mitnehmen, das mühelos im Bereich des eigenen Platzes untergebracht werden kann (sichere Verstauung in den Ablagefächern; Weg zwischen den Sitzen und Nebensitze frei halten). Größere Gepäckstücke („Reisegepäck“) sind im Laderaum zu verstauen.
Der Kapitän verstaut das Gepäck, um Route, Ein-/Ausstiegsorte und Zeitpunkte optimal zu berücksichtigen. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt zu lassen und beim Ein-, Aus- und Umladen dabei zu sein. Ledermair Reisen übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen abhandenkommen oder über Nacht im Bus verbleiben/vergessen werden. Keine Wertgegenstände im Bus zurücklassen.
Bei Fähr- und Rundreisen mit häufigen Hotelwechseln empfehlen wir ein kleineres Handgepäck für einzelne Übernachtungen. Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt geschützt ist; Kennzeichnung mit Namen empfohlen (idealerweise mit den von Ledermair Reisen bereitgestellten Koffer-Anhängern).
Gefährliche, sperrige oder ungewöhnliche Gepäckstücke können ausgeschlossen werden; deren Mitnahme ist 14 Tage vor Reiseantritt abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen. Haustiere sind generell von der Beförderung ausgeschlossen. Zerbrechliche Gegenstände sorgfältig verpacken.
Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare/unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind, sind – soweit eine Haftung festgestellt werden sollte – ausgehend von Art. 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KSchG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt (vgl. Kapitel III, 17.3.). Keine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände. Abschluss einer Versicherung empfohlen. Informationen zum Fahrradtransport unter 2.1.
1.3. Kapazität des Busses / Anzahl der Fahrgäste
Der Bus darf maximal mit der zugelassenen Personenanzahl besetzt werden. Wird bei einer Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (vgl. Kapitel V) die zulässige/vereinbarte Personenanzahl überschritten, ist Ledermair Reisen (bzw. der Kapitän als Vertreter) berechtigt, unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält sich Ledermair Reisen vor, einen Bus mit höherer Sitzplatzkapazität einzusetzen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.
1.4. Besondere Eigenschaften des Transportmittels Bus
Aufgrund von Fahrverboten für Busse (meist im Zentrum) kann der Kapitän die Reisenden teils nur möglichst nah ans Zentrum bringen; schmale Gassen können aus Platz- und gesetzlichen Gründen nicht befahren werden. Nächtigungen im Zentrum sind oft nicht möglich. Details jeweils in der Reisebeschreibung. Aus Sicherheitsgründen (z.B. Schneeketten im Winter) kann es zu Verzögerungen kommen; um Verständnis und Geduld wird ersucht.
1.5. Verhalten im Bus
1.5.1. Sitzen – Aus Sicherheitsgründen während der Fahrt sitzen bleiben; regelmäßige Pausen (auch wegen Lenk- und Ruhezeiten). Reisenden, für die längere Sitzzeiten gesundheitlich herausfordernd sind (Thrombose, Beinbrüche, Inkontinenz etc.), wird empfohlen, die Reisetauglichkeit vorab ärztlich abzuklären.
1.5.2. Gurtpflicht – Jeder Reisende ist selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Gurtpflicht verantwortlich. Nach einmaliger Ermahnung kann Missachtung zum Ausschluss führen (vgl. 1.5.5.).
1.5.3. Pünktlichkeit – Vereinbarte Zeiten (Abfahrten, Führungen etc.) sind einzuhalten. Bei Verspätung von 10 Minuten oder mehr ist der Kapitän direkt oder die Notrufnummer zu informieren.
1.5.4. Reisen in der Gruppe – Respekt und Akzeptanz. Rauchen und übermäßiger Alkoholkonsum sowie lautes Telefonieren/Musikhören/Filme ohne Kopfhörer sind verboten, soweit andere Fahrgäste gestört werden.
1.5.5. Ausschlussgründe – Der Kapitän kann Reisende ausschließen, wenn sie die Sicherheit gefährden oder das Reisevergnügen der Gruppe gefährden (z.B. Betrunkene, wiederholtes Zuspätkommen, Missachtung der „Achtsamkeit“). Kosten für Rücktransport und Folgekosten trägt der Reisende selbst.
Achtsamkeit – Sorgsamer Umgang mit Bus und Inventar; bei nassem Wetter Schuhe abstreifen; Sitzflächen nicht mit Schuhen berühren; Regenschirme und spitze Gegenstände sicher lagern; Abfalleimer verwenden.
1.5.6. Achten auf Gefahrenquellen – Beim Ein- und Aussteigen StVO beachten und auf Hindernisse achten (Fahrzeuge, Gehsteigränder, Pfützen, Schlaglöcher etc.). Der Kapitän bemüht sich um sicheres Ein- und Aussteigen.
2. Besondere Reisen
2.1. Radreisen, Radtransporte
Sorgfältige Verwahrung aller Gepäckstücke inkl. Fahrräder; dennoch können Schäden auftreten (z.B. durch Hängevorrichtungen). Ledermair Reisen übernimmt beim Transport im Radanhänger keine Haftung für Transportschäden, Abschürfungen etc. Auch bei „Radreisen“ begleiten kein Techniker/keine Fahrradwerkstätte die Reise; jeder Reisende sorgt selbst für Werkzeug, Pumpen, Ersatzmaterial. Service vor Reiseantritt empfohlen. Bei unsicherer Witterung regenfeste Kleidung mitführen. Radreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet.
2.2. Wanderreisen
Informationen zu Schwierigkeitsgrad und durchschnittlicher Gehdauer direkt bei der jeweiligen Reise. Bei Unsicherheit über die körperliche/konditionelle Eignung ärztliche Abklärung vor Buchung empfohlen. Bei Gefahr für die Sicherheit kann es zu Routenänderungen kommen; Ledermair Reisen bemüht sich um vergleichbaren Ersatz. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet.
2.3. Outdoor-Veranstaltungen
Finden auch bei ungünstiger Witterung statt; regenfeste Ausrüstung empfohlen.
2.4. Open Air am Meer
Outdoor-Veranstaltung, die auch bei ungünstiger Witterung stattfindet. Regenschirme sind wegen Sichtbehinderung anderer Besucher auf dem Festgelände nicht erlaubt. Witterungsbedingt kann sich der Beginn ändern oder es zu Unterbrechungen kommen. Wird die Veranstaltung vor Beginn wegen extremer Wetterbedingungen abgesagt/abgebrochen, kann es zu einer Preisminderung kommen; kein Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude. Bei Ausfall einzelner Programmteile (z.B. Feuerwerk, angekündigte Künstler) bemüht sich Ledermair Reisen um adäquaten Ersatz; kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
2.5. Musik-Reisen mit Künstlern
Bei Musik-Reisen („Open Air am Meer“, „Musifest“, „Herbststadl“) kann es durch Absagen der Künstler (Krankheit, andere Auftritte) zu Programmänderungen kommen. Ledermair Reisen bemüht sich um einen adäquaten Ersatzkünstler. Kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
Kapitel III) Details AGB Pauschalreisen
1. Aufgaben von Ledermair Reisen als Reiseveranstalter
1.1.
Gilt für Geschäftsfälle mit direktem Kontakt (persönlich, Telefon, E-Mail etc.) ohne Reisevermittler.
1.1.1. Erstellung unverbindlicher Reisevorschläge auf Basis der Angaben des Reisenden (noch keine Anbote iSd § 4 PRG). Unrichtige/unvollständige Angaben können Grundlage der Vorschläge sein. Parameter: Preis, Fachkompetenzen, Rabatte, Bestpreisprinzip u.a.
1.1.2. Bei konkretem Interesse erstellt Ledermair Reisen ein Reiseanbot nach Vorgaben des § 4 PRG, das den Veranstalter bindet (Änderungsvorbehalt beachten). Der Vertrag kommt durch Annahme zustande – per (An-)Zahlung in genannter Höhe/Frist oder durch ausdrückliche Erklärung (E-Mail, Telefon, persönlich) mit anschließender (An-)Zahlung.
1.1.3. Beratung und Information nach Bedürfnissen, unter Bedachtnahme auf landesübliche Gegebenheiten und Besonderheiten (z.B. Wander-/Radreisen). Keine umfassende Informationspflicht über allgemein bekannte Gegebenheiten (Topographie, Klima, Flora/Fauna), sofern nicht erforderlich. Standard, Ausstattung, Speisen und Hygiene orientieren sich an landesüblichen Kriterien.
1.1.4. Information gemäß § 4 PRG vor Vertragsbindung über: Standardinformationsblatt (1.1.4.1.), einschlägige § 4-Informationen (1.1.4.2.), Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität (1.1.4.3.), Pass-/Visumserfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten – Eigenverantwortung des Reisenden für gültigen Reisepass und Visa (1.1.4.4.), durchführendes Busunternehmen (1.1.4.5.), bei Flugkombinationen ausführendes Luftfahrtunternehmen gemäß Art. 11 VO 2111/05 (1.1.4.6.).
1.1.5. Besondere Kundenwünsche (Meerblick, bestimmte Zimmer, Sitzplatzwünsche etc.) sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange nicht von Ledermair Reisen iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt. Die Aufnahme stellt nur eine Verwendungszusage dar.
1.2. Bei Buchung über einen Reisevermittler kommt 1.1 nicht zur Anwendung.
2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen
2.1. Reisevermittler sind nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen, Auskünfte oder Zusicherungen zu treffen, die den Vertrag abändern oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Fremde Reisekataloge/Internetausschreibungen sind nicht verbindlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
2.2. Vor Ort bei Dritten gebuchte Leistungen sind für Ledermair Reisen nicht verbindlich und werden nicht zugerechnet, sofern nicht ausdrücklich bestätigt/autorisiert.
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden
3.1. Der Reisende hat rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß alle sach- und personenbezogenen Informationen mitzuteilen (z.B. Medikamente, Prothesen, Tiere; Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit; Allergien, Unverträglichkeiten, eingeschränkte Mobilität, Gesundheitszustand etc.), die für Reiseanbote oder Durchführung relevant sein können.
3.2. Bei eingeschränkter Mobilität/besonderen Bedürfnissen ärztliche Abklärung der Reisefähigkeit vor Buchung empfohlen.
3.3. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt eine Einschränkung ein, ist dies Ledermair Reisen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei unzureichender/verspäteter Aufklärung und Vertragsrücktritt des Veranstalters: Anspruch auf Entschädigung gemäß Entschädigungspauschalen. Versicherung empfohlen.
3.4. Der buchende Reisende gilt als Auftraggeber und übernimmt analog § 7 Abs. 2 PRG die Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3.5. Pflicht zur Überprüfung aller Vertragsdokumente auf sachliche Richtigkeit (Namen, Geburtsdatum etc.) und unverzügliche Mitteilung von Abweichungen. Mehraufwand aufgrund falscher Angaben des Reisenden trägt dieser; Gebühr mindestens € 20,–.
3.6. Reisende mit eingeschränkter Mobilität, schwangere, unbegleitete minderjährige Reisende und solche mit besonderem Betreuungsbedarf müssen den Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über besondere Bedürfnisse informieren (sofern bei Buchung noch nicht bekannt/bestehend).
3.7. Jede wahrgenommene Vertragswidrigkeit ist gemäß § 11 Abs. 2 PRG unverzüglich zu melden (Schriftform empfohlen), damit Abhilfe vor Ort geschaffen werden kann. Unterlassung kann als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden. Eine Meldung bewirkt keine Leistungszusage.
3.8. Erhält der Reisende Zahlungen aus Schadenersatz-/Preisminderungsansprüchen (§ 12 Abs. 5 PRG) oder sonstige anrechenbare Leistungen Dritter (z.B. Hotelauszahlungen, Einladungen, Upgrades, Ausgleichszahlung gem. Art. 7 FluggastrechteVO), ist Ledermair Reisen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
4. Buchung / Vertragsabschluss / Anzahlung
4.1. Der Vertrag kommt zustande bei Übereinstimmung über die wesentlichen Bestandteile (Preis, Leistung, Termin) und Annahme des Reiseanbots – durch Unterschrift, mündliche Willensbekundung oder vereinbarte Anzahlung innerhalb der Frist (i.d.R. 10 Tage ab Angebotslegung).
4.2. Bereitstellung einer Vertragsausfertigung/-bestätigung auf dauerhaftem Datenträger; bei gleichzeitiger Anwesenheit Anspruch auf Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 3 Z 1 FAGG) Zustimmung zu anderem Datenträger.
4.3. Bereitstellung der Buchungsbelege etc. rechtzeitig vor Reisebeginn (i.d.R. 10 Tage bis 4 Wochen vorher) an die zuletzt bekannte Adresse. Überprüfungspflicht des Reisenden; bei Abweichungen schriftliche Kontaktaufnahme.
4.4. Anzahlung von 50 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Vertrages (sofern nicht anders vereinbart).
4.5. Bei Vertragsschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise: gesamter Reisepreis sofort fällig.
4.6. Bei Zahlungsverzug behält sich Ledermair Reisen nach Mahnung mit Fristsetzung Rücktritt und Schadenersatz (Entschädigungspauschalen, Punkt 12) vor. Pro Mahnung € 30,– Mahngebühr.
5. Versicherung / Haftungsminimierung
5.1. Keine wertvollen Gegenstände/wichtigen Dokumente mitnehmen; Kopien empfohlen. Diebstahl von Wertgegenständen trägt der Reisende als allgemeines Lebensrisiko.
5.2. Abschluss einer ausreichend deckenden Versicherung (ab Vertragsdatum bis Reiseende) empfohlen.
6. Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen
6.1. Eingeschränkte Teilnahme möglich; Eignung im Einzelfall (Art/Ausmaß der Einschränkung, Charakter der Reise, Bestimmungsort, Transportmittel, Unterkunft). Nachfragepflicht beim Veranstalter. Eignung bedeutet nicht uneingeschränkte Nutzung aller Leistungen. Bei geeigneter Buchung führt der Veranstalter ein Handicap-Protokoll als Vertragsgrundlage.
6.2. Ablehnung möglich, wenn nach sorgfältiger Einschätzung keine sichere Beförderung/Unterbringung gewährleistet ist oder die Reise als ungeeignet eingeschätzt wird.
6.3. Ablehnung bei verabsäumter Information gemäß 3.1./3.3.
6.4. Verweigerung der Teilnahme aus Sicherheitsgründen, wenn Reisende als nicht reisefähig/ungeeignet gelten oder eine Gefahr darstellen.
7. Ersatzperson
7.1. Übertragung des Vertrages gemäß § 7 PRG auf eine geeignete Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Bei Nichteignung Widerspruchsrecht. Mitteilung spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf dauerhaftem Datenträger. Mindest-Manipulationsgebühr € 30,– zzgl. etwaiger Mehrkosten. Überträger und übernehmende Person haften als Gesamtschuldner. Namens-/Personenänderungen können von Beförderern als Stornierungen behandelt werden; Mehrkosten trägt der Reisende (analog § 7 Abs. 2 PRG).
8. Änderungen vor Reisebeginn
8.1. Unerhebliche Leistungsänderungen – Geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die Charakter/Dauer nicht wesentlich verändern (z.B. Einstiegsstelle, Route am An-/Abreisetag, Zu-/Wegbringer-Busse, Sitzplatzänderungen). Information auf dauerhaftem Datenträger.
8.2. Erhebliche Leistungsänderungen – Erhebliche Verringerung von Qualität/Wert; Beurteilung im Einzelfall. Preisänderungen aufgrund von Beförderungskosten, Steuern, Abgaben und Wechselkursen vorbehalten.
8.3. Bei erheblichen Änderungen (§ 9 Abs. 2 PRG), Nichterfüllbarkeit bestätigter Vorgaben oder Preiserhöhung über 8 % kann der Reisende innerhalb von 7 Tagen zustimmen, einer Ersatzreise zustimmen oder ohne Entschädigung zurücktreten. Information über Änderungen, Frist und Ersatzreise auf dauerhaftem Datenträger. Keine Erklärung innerhalb der Frist gilt als Zustimmung.
9. Änderungen während der Reise
9.1. Mögliche Änderungen (Routenabweichung, geänderte Ein-/Ausstiegsstellen, verschobene/ausgelassene Stationen, Stau etc.); Bemühen um gleichwertige Alternativen bzw. Nachholung.
9.2. Gründe (beispielhaft): Naturkatastrophen, Staus, Umleitungen, Baustellen, Grenzsperren, staatliche Anordnungen, Epidemien, Terroranschläge, Stromausfälle, geänderte Öffnungs-/Abfahrtszeiten, Erkrankungen von Reiseleitern etc.
9.3. Änderungen ohne Charakteränderung, als Phänomen des Massentourismus hinzunehmende (z.B. Wartezeiten am Buffet) oder vom Reisenden verursachte Umstände lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.
10. Gewährleistung
10.1. Bei Vertragswidrigkeit Behebungspflicht des Veranstalters, sofern möglich/verhältnismäßig und nicht vom Reisenden verursacht. Angemessene Fristsetzung gegenüber Vertreter vor Ort (Kapitän) oder über die Notfallnummer; keine Frist nötig bei Verweigerung oder bei notwendiger unverzüglicher Hilfe (§ 11 Abs. 4 PRG).
10.2. Bei Verletzung der Mitteilungs-/Mitwirkungspflichten (Punkt 3.7.) oder unangemessen kurzer Frist trägt der Reisende die nachteiligen Rechtsfolgen.
10.3. Bei Nichtbehebung Selbstabhilfe mit Ersatz der erforderlichen Ausgaben (§ 11 Abs. 4 PRG). Schadenminderungspflicht, Anrechnung von Versicherungszahlungen, Grundsatz „Neu für Alt“, objektive Betrachtung.
10.4. Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung eines erheblichen Teils: angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten (möglichst gleichwertig/höherwertig). Bei geringerer Qualität angemessene Preisminderung. Ablehnung nur, wenn nicht vergleichbar oder Preisminderung unangemessen; Darlegungspflicht des Reisenden.
10.5. Bei erheblichen Auswirkungen und Nichtbehebung innerhalb der Frist: Rücktritt ohne Entschädigung sowie gewährleistungs-/schadenersatzrechtliche Ansprüche (§ 12 PRG). Bei Personenbeförderung als Bestandteil unverzügliche Rückbeförderung ohne Mehrkosten.
11. Rücktritt des Reisenden ohne Entschädigungspauschale
11.1. Möglich:
11.1.1. Bei unvermeidbaren/außergewöhnlichen Umständen (iSd Kap. I, 1.9.) am Bestimmungsort. Anspruch auf volle Erstattung, keine zusätzliche Entschädigung (§ 10 Abs. 2 PRG).
11.1.2. In den Fällen des Punkt 8.3. Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich per E-Mail.
11.2. Nach Reisebeginn in den Fällen des Punkt 10.5. ohne Entschädigungspauschale.
12. Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale
12.1. Jederzeit möglich; Erklärung gegenüber Veranstalter (bzw. Reisevermittler), bevorzugt per E-Mail.
12.2. Entschädigungspauschalen pro Person (prozentual zum Reisepreis, gerichtlich mäßigbar bei Unangemessenheit):
| Zeitpunkt der Rücktrittserklärung | Pauschale |
| bis 40. Tag vor Reiseantritt | 50 % |
| 39. bis 20. Tag vor Reiseantritt | 70 % |
| 19. bis 0. Tag vor Reiseantritt | 100 % |
| No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag) | 100 % des Reisepreises, ausgenommen Event- und Musicaltickets |
Eine Servicepauschale von € 20,– pro Person (Kind / Erwachsener) wird bei einer Stornierung jedenfalls fällig.
13. No-Show
13.1. No-Show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt (fehlender Reisewille, Fahrlässigkeit, Zufall). Ist klargestellt, dass die Reiseleistung nicht mehr in Anspruch genommen wird: 100 % des Reisepreises.
14. Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise
14.1. Möglich bei unvermeidbaren/außergewöhnlichen Umständen, unverzügliche Erklärung (§ 10 Abs. 3 lit b PRG).
14.2. Möglich bei Unterschreiten der Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen, mit folgenden Fristen (§ 10 Abs. 3 lit a PRG):
a) 20 Tage vorher bei Reisen über 6 Tage
b) 7 Tage vorher bei Reisen zwischen 2 und 6 Tagen
c) 48 Stunden vorher bei Reisen unter 2 Tagen
14.3. Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. 1.17.) werden unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt.
14.4. Bei Rücktritt nach 14.1./14.2.: volle Rückerstattung aller Zahlungen, keine zusätzliche Entschädigung.
15. Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise
15.1. Befreiung von der Vertragserfüllung bei grob ungebührlichem Verhalten des Reisenden (Alkohol, Drogen, strafbares/störendes Verhalten, Missachtung der Vorgaben, wiederholtes Zuspätkommen) trotz Abmahnung. Bei Verschulden Schadenersatzpflicht gegenüber Ledermair Reisen.
16. Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden
16.1. Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos (Stress, Übelkeit, Erkältung, Müdigkeit, Verdauungsprobleme; Überknöchelung/Ohrenschmerzen beim Wandern, Seekrankheit etc.) fällt in die Sphäre des Reisenden.
16.2. Werden ordnungsgemäß angebotene Leistungen aus solchen Gründen nicht in Anspruch genommen oder erfolgt deshalb Rücktritt, kein Anspruch auf Gewährleistung oder Rückforderung.
17. Haftung
17.1. Bei schuldhafter Pflichtverletzung Schadenersatzpflicht des Veranstalters.
17.2. Keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern sie:
17.2.1. allgemeines Lebensrisiko darstellen (vgl. 16.),
17.2.2. dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind,
17.2.3. einem unbeteiligten Dritten zuzurechnen und nicht vorhersehbar waren, oder
17.2.4. auf unvermeidbare/außergewöhnliche Umstände (§ 2 Abs. 12 PRG) zurückzuführen sind.
17.3. Sach-/Vermögensschäden aus unvorhersehbaren/unvermeidbaren Umständen sind – soweit Haftung festgestellt – auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt (Art. 4 Richtlinie (EU) 2015/2302; § 6 Abs. 1 Z. 9 KSchG).
17.4. Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Expeditionscharakter) keine Haftung für Folgen außerhalb des Pflichtenbereichs; Verpflichtung zu sorgfältiger Vorbereitung und Auswahl bleibt unberührt.
17.5. Folgepflicht des Reisenden gegenüber Gesetzen, Anweisungen des Personals und Geboten/Verboten (z.B. Bade-/Tauchverbot). Bei Nichtbefolgen keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
17.6. Keine Haftung für nicht zugesagte oder vom Reisenden vor Ort zusätzlich gebuchte Leistungen.
18. Geltendmachung von Ansprüchen
18.1. Empfehlung, sich über Nicht-/Schlechterbringung schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege/Beweise/Lichtbilder/Zeugen zu sichern.
18.2. Gewährleistungsansprüche: innerhalb von 2 Jahren. Schadenersatzansprüche: Verjährung nach 3 Jahren.
18.3. Geltendmachung unverzüglich nach Rückkehr empfohlen (Beweisschwierigkeiten bei Verzögerung).
19. Zustellung – elektronischer Schriftverkehr
19.1. Maßgeblich ist die zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. E-Mail). Änderungen unverzüglich bekanntzugeben (Schriftform empfohlen).
20. Auskunftserteilung an Dritte
20.1. Keine Auskünfte über Namen und Aufenthaltsorte an Dritte (auch in dringenden Fällen), außer auf ausdrücklichen Wunsch. Kosten dringender Nachrichten trägt der Reisende. Empfehlung, Angehörigen die Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
Kapitel IV) Details AGB Tagesfahrten
Für Tagesfahrten (fallen nicht unter das PRG) gelten die Bedingungen der Kapitel I bis III entsprechend. Abweichend gelten folgende Zahlungsbedingungen und Entschädigungspauschalen:
1. Zahlung
Der gesamte Reisepreis (100 %) ist bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt: gesamter Reisepreis bei Erhalt der Bestätigung.
2. Entschädigungspauschalen pro Person
| Zeitpunkt der Rücktrittserklärung | Pauschale |
| bis 14. Tag vor Reiseantritt | kostenlos |
| 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt | 50 % des Reisepreises |
| 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt | 100 % des Reisepreises |
| 1. bis 0. Tag vor Reiseantritt | 100 % des Reisepreises |
| No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag) | 100 % des Reisepreises, ausgenommen Event- und Musicaltickets |
Eine Servicepauschale von € 20,– pro Person (Kind / Erwachsener) wird bei einer Stornierung jedenfalls fällig.
Kapitel V) Details AGB Mietbus (mit Kapitän)
Bezieht sich auf reine Beförderungsleistungen im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (Busanmietung inkl. Kapitän). Beförderungsleistungen mit „Reisedienstleistungen“ (z.B. Übernachtungen) fallen unter „Pauschalreisen“ (Kapitel III bzw. gesonderte Vertragsbedingungen). Die Kapitel I und II sind ebenfalls relevant, insbesondere „Verhalten im Bus“, „Gepäck“, „Ausstattung unserer Busse“.
1. Vertragsabschluss
Ledermair Reisen erstellt ein verbindliches, befristet gültiges Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Busmieter das Angebot persönlich, telefonisch oder per E-Mail annimmt.
2. Preis und Zahlungsmodalitäten
Der vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Fahrtstrecke und -dauer. Mehrleistungen, die der Busmieter/Stellvertreter zu vertreten hat, werden nachverrechnet (überschrittene Fahrtdauer pro begonnener Stunde, Mehrkilometer nach Angebotstarif).
Betriebsfremde Spesen (Roadpricing, Straßen-/andere Steuern im In-/Ausland) sind vom Busmieter nur bei entsprechender Vereinbarung zu tragen, sonst im Preis inkludiert. Sondermauten, Fähr-, Park- und Einfahrtsgebühren trägt der Busmieter, sofern nicht anders vereinbart. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns (Einzelzimmer, Halbpension) und etwaiger Bordbegleitung gehen zulasten des Busmieters.
Bei mehr als vier Monaten zwischen Vertragsabschluss und Busfahrt sind Preiserhöhungen bis 10 % möglich, wenn nach Vertragsabschluss nicht einkalkulierbare Beförderungskostenerhöhungen (Kraftstoff, Personal) eintreten – nur anteilig, unverzüglich zu erklären und nachzuweisen.
Der Preis ist binnen 8 Tagen nach Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an Ledermair Reisen, nicht an den Lenker. Bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 4 % über dem Basiszinssatz sowie € 30,– pro Mahnung zzgl. etwaiger Inkassospesen.
3. Änderungsvorbehalt
Der Fahrzeugeinsatz bleibt Ledermair Reisen vorbehalten. Bei Einsatz größerer/höherwertiger Fahrzeuge erfolgt die Berechnung gemäß Mietbus-Vertrag ohne Aufpreis. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl können kleinere Busse (ohne WC, Bordküche, Getränkeangebot) eingesetzt werden.
4. Durchführung der Mietbus-Fahrt / Änderungen während der Fahrt
Fahrleistungen nur im Rahmen arbeitsrechtlicher Vorschriften (Lenkzeiten, Ruhepausen); der Kapitän muss bestimmte Leistungen ggf. verweigern und darf aus Sicherheits-/Verkehrsgründen von der Strecke abweichen. Abweichungen vom Angebot sind auf dem „Fahrtauftrag“ schriftlich zu bestätigen; wesentliche Programmänderungen nur nach Rücksprache mit dem Buchungsbüro. Mehraufwand (überschrittene Dauer/Kilometer durch Wetter, Programmänderungen, Verkehr, Wartezeiten etc.) wird in Rechnung gestellt. Bei Reiseende bestätigt der Busmieter Personenanzahl, Rückkunftszeit, Routenänderungen und Durchführung auf dem Fahrtauftrag.
5. Kapazität des Busses / Anzahl der Fahrgäste
Maximal mit zugelassener Personenanzahl besetzen. Bei Überschreitung ist Ledermair Reisen (bzw. der Kapitän) berechtigt, unter Wahrung aller Ansprüche zurückzutreten.
6. Rücktritt des Busmieters
Jederzeit gegen Entschädigungspauschale möglich; Erklärung gegenüber Ledermair Reisen, bevorzugt per E-Mail.
| Zeitpunkt der Rücktrittserklärung | Stornokosten |
| bis 30. Tag vor Reiseantritt | 25 % |
| 29. bis 4. Tag vor Reiseantritt | 70 % |
| ab 3. Tag vor Reiseantritt | 100 % des Mietpreises |
7. Geltendmachung von Ansprüchen
Schriftliche Bestätigungen/Belege/Beweise/Lichtbilder/Zeugen sichern. Beschwerden und Mängel direkt an den Kapitän richten; falls keine Abhilfe, an Ledermair Reisen.
8. Grundlegendes zu Busfahrten und Verhalten im Bus
Auch bei Mietbus-Fahrten sind die Punkte aus Kap. II / Punkt 1 zu beachten (Ausstattung, Gepäck, Verhalten im Bus etc.).
Kapitel VI) Details AGB Busanmietung ohne Kapitän
Bezieht sich auf reine Anmietungen von Fahrzeugen von Ledermair Reisen ohne Kapitän.
1. Vertragsabschluss
Ledermair Reisen erstellt ein verbindliches, befristet gültiges Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Busmieter das Angebot persönlich, telefonisch oder per E-Mail annimmt.
2. Preis und Zahlungsmodalitäten
Der Mietpreis wird individuell vereinbart (i.d.R. Preis pro Kilometer inkl. MwSt. zzgl. Parkgebühren und Roadpricing). Fällig binnen 8 Tagen nach Beendigung des Mietvertrages und Rechnungserhalt ohne Abzug.
3. Gesetzliche Übertretungen
Im Mietzeitraum verursachte gesetzliche Übertretungen (polizeirechtlich/gewerblich) trägt der Busmieter; sie können von Ledermair Reisen nachträglich eingefordert werden.
4. Fahrzeugrückgabe
Rückgabe im selben Zustand wie bei Übernahme – gereinigt und unbeschädigt. Bei nicht gereinigter Rückgabe Kostenersatz für die Reinigung (Betrag noch festzulegen – siehe Anmerkung): Euro [Betrag] bei Fahrzeugen bis max. 9 Personen bzw. Euro [Betrag] bei Bussen über 9 Personen.
5. Fahrzeugversicherung
Vollkaskoversicherung; im Schadensfall Selbstbehalt von € 1.500,– pro Schaden (Anmerkung: im Original mit Fragezeichen versehen – bitte prüfen).
6. Rücktritt des Busmieters
Jederzeit gegen Entschädigungspauschale möglich; Erklärung gegenüber Ledermair Reisen, bevorzugt per E-Mail.
| Zeitpunkt der Rücktrittserklärung | Stornokosten |
| bis 30. Tag vor dem Tag der Fahrzeuganmietung | 25 % |
| 29. bis 4. Tag vor dem Tag der Fahrzeuganmietung | 70 % |
| ab 3. Tag vor dem Tag der Fahrzeuganmietung | 100 % des Mietpreises |